University of Duisburg-Essen

Maschinenbau (B.Sc.)

Bachelor of Science (B.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Bachelor of Science (B.Sc.)
Standard length
Als Vollzeitstudiengang: 3,5 Studienjahre (7 Semester) Als Teilzeitstudium: 4,5 Studienjahre (9 Semester) Auch beim Teilzeitstudium finden die Lehrveranstaltun…
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Study mode
Full-time, Part-time
Admission
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen . Video-Tutorial zur Onl…
Faculty
Fakultät für Ingenieurwissenschaften am Campus Duisburg [ Seite der Fakultät ] Abteilung Maschinenbau [ Seite der Abteilung ]

Entry requirements

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Zugang zum Studium erhält auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat. Näheres regelt die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildungs Qualifizierte. Eine Zulassung ist auch ohne Abitur durch eine Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung möglich. Dabei muss die besondere studiengangbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachgewiesen werden (siehe Prüfungsordnung §2 ). Bewerber*innen mit allgemeiner Hochschulreife müssen sich nicht der Eignungsfeststellung unterziehen. Weiter Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Studiengangs . Voraussetzung für das Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Grundpraktikum) im Umfang von mindestens 8 Wochen. Sie ist nicht Bestandteil des Studiums, kann aber auch während des Studiums nachgeholt werden. Sie ist spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des zweiten Studienjahres nachzuweisen und ergibt keine ECTS-Credits. Näheres regelt die Praktikumsordnung .

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)