University of Duisburg-Essen

Mathematik - mit einem Anwendungsfach (B.Sc.)

Bachelor of Science (B.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Bachelor of Science (B.Sc.)
Standard length
Als Vollzeitstudiengang: 6 Semester Als Teilzeitstudium: 10 Semester Auch beim Teilzeitstudium finden die Lehrveranstaltungen montags bis freitags tagsüber sta…
Starts
Winter, Summer semester

“Winter- und Sommersemester”

Study mode
Full-time, Part-time
Admission
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen . Video-Tutorial zur Onl…
Faculty
Fakultät für Mathematik Campus Essen

Entry requirements

Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Zugang zum Studium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat. Darüber hinaus ist ein Studium auch ohne o. a. Qualifikation möglich durch den Nachweis einer besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung und einer den Anforderungen der Universität Duisburg-Essen entsprechenden Allgemeinbildung, die in einer Eignungsprüfung/Eignungsfeststellung nachgewiesen wird. Für die Eignungsprüfung kann kontaktiert werden: Prof. Dr. Johannes Kraus Universität Duisburg-Essen Fakultät für Mathematik 45127 Essen Thea-Leymann-Str. 9 Raum: WSC-W-4.23 Tel.: +49 (0) 201 183 6300 Fax: +49 (0) 201 183 2381 Email: [email protected] Sprechstunde: nach Vereinbarung per Mail

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)