“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis in der beruflichen Bildung Qualifizierte (hierfür ist eine Zugangsprüfung notwendig)
Bei Fragen zu Sprachkursen, Fristen oder anerkannten Sprachschulen wenden sich internationale Bewerber bitte an den Bereich Zulassung International unter [email protected] Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Bewerber*innen müssen bei der Einschreibung Kenntnisse der englischen Sprache entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Das Studium in einem Bachelor-Studiengang in ISE erfordert als Bedingung für den Abschluss den Nachweis der Niveaustufe B2 in beiden Sprachen. Die im Einzelfall hierfür erforderlichen Sprachkurse sind Bestandteile des Studiums. Die Studierenden müssen sich unmittelbar bei Studienbeginn Einstufungstests zur Feststellung ihrer Kenntnisse in der deutschen und in der englischen Sprache und zur Einstufung in Kurse nach Satz 1 unterziehen. Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Niveaustufe B2 sind Zulassungsvoraussetzung zu den deutschsprachigen Modulen, ebenso für die Zulassung zu den deutschsprachigen Prüfungen ab dem 3. Fachsemester.