“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis Der Zugang zum Studium der Medizinischen Biologie für Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010 geregelt. Diese fachspezifische Regelung wurde erlassen: Verkündungsblatt 2011
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
bis zum 15. Juli jeden Jahres Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester voraussichtlich bis zum 15. Juni bei uni-assist ein.