“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife - oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis. Eine Zulassung ist auch ohne Abitur (z.B. mit Fachhochschulreife) möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung eine besondere studiengangbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist. Für die Eignungsfeststellung sind die vorausgegangenen schulischen und außerschulischen Vorbildungen und Qualifikationen mit Angabe der absolvierten Fächer und der erzielten Noten durch Zeugniskopien nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss kann vor seiner Entscheidung die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Gespräch und/oder einem schriftlichen und/oder mündlichen Eignungstest einladen. Die jeweilige Form der Prüfung wird rechtzeitig vor dem Termin bekannt gegeben. Der Bewerbungsschluss für die Zulassung zur Eignungsfeststellung ist der 15. Juni. Bewerberinnen oder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife müssen sich nicht der Eignungsfeststellung unterziehen.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office): http://www.uni-due.de/international/deutschkurse.shtml Weitere Sprachkenntnisse Bewerber und Bewerberinnen sollten über hinreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache sowie englischsprachiger Fachliteratur folgen zu können.