eine Hochschulzugangsberechtigung und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung und eine zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehende Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in deutscher Sprache erworben wurde oder DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen oder Sprachtest auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen .