University of Oldenburg

Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt - Fach-Bachelor

Bachelor of Arts
Oldenburg · Lower Saxony
Degree
Bachelor of Arts
Teaching language
German, English
Standard length
6 semesters

Entry requirements

Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung . Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein, oder ein mindestens zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist oder Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung oder eines Hochschulabschlusses in englischer Sprache. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Details siehe unter Profil -> Sprachkenntnisse.

Language requirements

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen oder Sprachtest auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein, oder ein mindestens zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist oder Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung oder eines Hochschulabschlusses in englischer Sprache. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen .