“Jedes Jahr zum Wintersemester”
Zugangsvoraussetzungen: Ja | Zulassungsvoraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung Bitte beachten Sie, dass Sie im Zuge der Bewerbungsverfahren in den kooperierenden Praxiseinrichtungen weitere Dokumente einreichen müssen (bspw. erweitertes Führungszeugnis).
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der kooperierenden Praxiseinrichtungen! Bewerbungsfrist an der Hochschule: 30.09.