“Sommersemester”
Zulassungsbeschränkungen a) eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß §60 HessHG und b) eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf oder einem patientennahen Gesundheitsfachberuf und c) eine mindestens einjährige berufliche Praxiserfahrung im jeweiligen Pflegeberuf oder Gesundheitsfachberuf, mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von mindestens einem halben Vollzeitäquivalent. Die berufliche Praxiserfahrung muss nach Abschluss der abgeschlossenen Berufsausbildung erworben worden sein. Zu Pflege- bzw. Gesundheitsberufen zählen u.a. Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Entbindungspflege, Heilerziehungspflege, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Rettungsassistent/-in, Notfallsanitäter/-in. Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Nähere Hinweise finden Sie auf den Seiten zum "Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibeverfahren " der Frankfurt University of Applied Sciences.
ab 15. Januar bis zum 15. März