“Wintersemester”
Fristen Zulassungsbeschränkung VORGESPRÄCH Baustellenpraktikum Internationale Zulassungen Alternative Studienmodelle Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für das Wintersemester mit dem 15. Juli. Für das Losverfahren müssen Sie sich gesondert und formlos bewerben. Der Bewerbungszeitraum hierfür beginnt zwei Wochen vor dem Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters und endet am Tag des Beginns der Vorlesungen des jeweiligen Semesters. Wichtiger Hinweis: Eine Losbewerbung ist nur über das FranCa-Portal innerhalb der auf der Startseite des Portals angegebenen Fristen möglich. Zu den Semesterterminen . Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren. Für die Bewerbung ist die Teilnahme an einem VORGESPRÄCH verbindlich. Das Vorgespräch gibt Ihnen die Gelegenheit sich vorab im Gespräch über die Hochschule, das Studium und Studienbedingungen zu informieren. Sie können sich so bereits vor dem Studium mit dem Berufsbild des Architekten/der Architektin auseinandersetzen und für sich selbst prüfen, ob dieses vielseitige, aber auch anspruchsvolle Studium für Sie ganz persönlich die richtige Wahl ist. Wir können uns so auch einen Eindruck von Ihnen, Ihrer Motivation und Ihren Qualitäten machen. Die Teilnahme am Vorgespräch ist für eine Bewerbung verbindlich. Es besteht aus drei Teilen: die Bewerberinnen und Bewerber müssen drei eigenhändig angefertigte Arbeitsproben sowie die bearbeitete architekturrelevante Aufgabe vorlegen und es wird das Gespräch in der Gruppe geben. Informationen zum Vorgespräch, die Termine und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: VORGESPRÄCH. 13-wöchiges handwerkliches Vorpraktikum Für das Bachelor-Studium wird ein selbst organisiertes handwerkliches Vorpraktikum auf einer Baustelle bzw. in einem Baubetrieb gefordert. Der Zeitraum des Vorpraktikums von 13 Wochen soll sich aus maximal drei Teilabschnitten zusammensetzen. Der Nachweis über den Abschluss des Vorpraktikums ist rechtzeitig vor vor Beginn des Moduls B 4.2 Baubetrieb, Baumanagement, Baurecht (in der Regel im 4. Semester) vorzulegen. Hierzu ist von der oder dem Studierenden beim Studierendensekretariat einzureichen: a. ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Antrag auf Anerkennung des Handwerklichen Vorpraktikums“ und b. eine Bescheinigung der Praktikumsstelle(n) mit Angaben zum Zeitraum des Praktikums und zu den ausgeführten praktischen Tätigkeiten und c. ein Kurzbericht über die praktische Tätigkeit während des Praktikums. Formulare sowie ergänzende Regelungen und Informationen zu anerkannten Praktikumsstellen sind auf der Homepage des Studiengangs veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen, den Nachweis sofort nach Beendigung des Praktikums einzureichen, mindestens aber ausreichend zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen. Das Praktikum muss im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe (Baustellentätigkeiten) abgeleistet werden. Eine Beschäftigung in Architektur- und Planungsbüros oder Planungsabteilungen von Bauträgern wird nicht anerkannt. Das vollständige Anforderungsprofil an das handwerkliche Vorpraktikum finden Sie im Antragsformular bzw. in der Prüfungsordnung. Das Antragsformular können Sie hier downloaden. Die zuständige Professorin ist Carolin Seegmüller . Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für internationale Zulassungen Informationen zur Bewerbung . FAQ International Informationen zur Studienorganisation und Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium finden Sie auf den folgenden Seiten des Studienbüros . Wenn Sie ein Teilzeitstudium planen, empfehlen wir Ihnen vorab ein Beratungsgespräch mit unserer Studiengangsleitung zu vereinbaren.
Wintersemester – 15. Juli