“Deutsch oder Englisch”
“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP Bautechnik im Umfang von 30 LP Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP Wichtig: Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss von den Bewerberinnen und Bewerbern auf einem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 30 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden. Praktikum ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmen Fehlt das Berufspraktikum, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass es bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs nachgeholt wird. Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Entwurfs- und Projektmappe / Gespräch) die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur, bestehend aus einer Entwurfs- und Projektmappe mit Arbeitsproben und zusätzlich einem obligatorischen Gespräch , wenn in der Mappe 41 bis 60 Punkte erzielt wurden Motivationsschreiben ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester