“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Biomedical Engineering sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) in einem Bachelorstudiengang aus einem der Bereiche Medizinische oder Biomedizinische Technik Elektrotechnik und Informationstechnik Mechatronik Maschinenbau Informatik Physik Chemie Biologie Mathematik an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Mathematik (12 Leistungspunkte ECTS) Informationstechnik (12 LP) mit bestimmten Inhalten (in der Zugangs- und Auswahlsatzung genannt) Wenn du deinen Hochschulabschluss in einem Land absolviert hast, das nicht dem europäischen Hochschulraum (EHEA) angehört und nicht Unterzeichner der Lissabon-Konvention ist, musst du zusätzlich einen Test vorweisen, entweder Graduate Aptitude Test in Engineering (GATE, Fachrichtung Biomedical Engineering) oder Graduate Examination Test (GRE). Im GRE müssen folgende Punktzahlen erreicht worden sein: Verbal Reasoning: mindestens 151 Punkte Quantitative Reasoning: mindestens 164 Punkte Analytical Writing: mindestens 4 Punkte
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester