“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum englischsprachigen Masterstudiengang Industrial Engineering and Management sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung: Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule in einem wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, Informatik-, Mathematik- oder Physikstudiengang. Das Studium muss eine Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren umfassen und mit mindestens 180 ECTS-Punkten abgeschlossen worden sein. Prüfungsanspruch es darf kein endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung in einem Masterstudiengang Industrial Engineering and Management, Wirtschaftsingenieurwesen oder einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang vorliegen. Der Prüfungsanspruch muss weiterhin bestehen. Eignungstest erforderlich ist ein erfolgreich bestandener GMAT (Focus Edition) mit einer Mindestpunktzahl von 550 Punkten oder GRE mit einer Mindestpunktzahl von 315 Punkten Nachweis Englischkenntnisse der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse ist gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT in der jeweils gültigen Fassung zu erbringen (siehe unten) Über die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses sowie die Festlegung der Studiengänge mit im Wesentlichen gleichen Inhalt entscheidet die Zugangs- und Auswahlkommission des Masterstudiengangs Industrial Engineering and Management im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen. Bei ausländischen Abschlüssen werden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie bestehende Hochschulpartnerschaften berücksichtigt.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester