“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Computational and Data Science sind auf der Basis der Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Computational and Data Science, Mathematik, Informatik (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) oder einem Bachelorstudiengang in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Chemie, Erdsystemwissenschaften, Maschinenbau, Physik, Elektro- und Informationstechnik, Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik oder Robotik an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Grundlagen der Mathematik (Lineare Algebra und Analysis oder Höhere Mathematik) 20 LP Mindestens 40 LP aus einem und mindestens 12 LP aus den beiden verbleibenden Gebieten: Angewandte Mathematik oder Mathematik für Computational and Data Science Informatik Natur- oder Ingenieur- oder Wirtschaftswissenschaften (konkret: Business and Economics, Computational Chemistry, Computational Earth System Sciences, Computational Mechanics and Thermodynamics, Computational Physics, Electrical Engineering and Information Technology, Process Engineering, Robotics and Autonomous Systems). eine Bachelorarbeit (oder eine vergleichbare selbstständige wissenschaftliche Arbeit) im Umfang von mindestens 6 LP Hinweis: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von bis zu 12 LP, kann die Zugangskommission eine Zulassung unter Vorbehalt aussprechen. In diesem Fall sind fehlende Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachzuholen (Auflagen). Es besteht kein Anspruch auf eine Zulassung unter Auflagen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Zugangskommission.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester