“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Bioingenieurwesen sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Bioingenieurwesen oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 35 Leistungspunkten, davon mindestens 10 Leistungspunkte im Bereich Mathematik Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten Thermodynamik & Transportprozesse im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten, davon mindestens 5 Leistungspunkte im Bereich Transportprozesse Verfahrenstechnische Grundlagen im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten Biologie und Biotechnologie im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten Wichtig: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 15 Leistungspunkten, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester