“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Chemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Chemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie sowie weiteren vergleichbaren chemische Fächer 120 ECTS-Punkten (LP) Davon mindestens 60 LP aus Laborpraktika Mindestleistungen in den Fächern: Allgemeine und Anorganische Chemie 44 LP , inkl. Labor (Chemie der Elemente, Strukturchemie, Bindungsmodelle, Festkörperchemie, Koordinationschemie) Organische Chemie 24 LP , inkl. Labor (Stoffklassen, Reaktionstypen, Mechanismen, Naturstoffe) Physikalische Chemie 22 LP , inkl. Labor (Thermodynamik, Kinetik, Quantenmechanik, Spektroskopie)
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester