“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Mathematische Grundlagen und Programmieren im Umfang von mindestens 20 LP Naturwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 15 LP Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 24 LP Thermodynamik & Transportprozesse im Umfang von mindestens 20 LP Verfahrenstechnische Grundlagen im Umfang von mindestens 12 LP eine Bachelorarbeit oder eine im Umfang vergleichbare Arbeit im Umfang von mindestens 12 LP Wichtig: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 15 LP aus höchstens zwei der genannten Bereiche, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester