“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Europäische Kultur- und Ideengeschichte sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Europäische Kultur- und Ideengeschichte oder einem Studiengang mit geisteswissenschaftlichem Profil an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Philosophie und / oder Geschichte im Umfang von 100 LP. Auf Antrag können auch andere Leistungen anerkannt werden, sofern diese vertiefte Kenntnisse geisteswissenschaftlicher Inhalte und Methoden nachweisen, die zum Studium historischer und philosophischer Inhalte befähigen. Wichtig: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 30 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass bestimmte Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester