“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Germanistik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Germanistik oder einem Studiengang mit mindestens 50 % literaturwissenschaftlichen Anteilen an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Literaturhistorische Kenntnisse, insbesondere im Bereich der deutschen Literatur, im Umfang von 60 LP Auswahlgespräch Teilnahme an einem ca. 30-minütigem Auswahlgespräch gemäß § 8 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Germanistik Weitere Zugangsvoraussetzungen Nachgewiesene Kenntnisse entweder in zwei modernen europäischen Fremdsprachen oder in Latein bzw. Griechisch und einer modernen europäischen Fremdsprache
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester