“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Ingenieurpädagogik für Ingenieurinnen und Ingenieure sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) mit ingenieurwissenschaftlichem Profil und Bezug zu einer der beruflichen Fachrichtungen: Bautechnik Elektrotechnik Fahrzeugtechnik Informationstechnik Metalltechnik an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 Leistungspunkten (ECTS) absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Bildungswissenschaften aus dem Bereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik im Umfang von mindestens 10 LP Ingenieurwissenschaften aus den oben aufgeführten Bereichen im Umfang von 140 LP Zweites Unterrichtsfach im Umfang von 33 LP Geschichte mit Gemeinschaftskunde: Politikwissenschaften im Umfang von mindestens 12 LP, Geschichtswissenschaften im Umfang von mindestens 10 LP Mathematik: Lineare Algebra und Numerik jeweils 6 LP, Analysis 15 LP Physik: Mechanik und Wärme sowie Elektrodynamik und Optik jeweils im Umfang von 10 LP, Praktika Klassische Physik im Umfang von 5 LP sowie Praktika zur Anwendung physikalischer Versuche in pädagogischen Situationen im Umfang von 8 LP Sport: Anrechenbare Leistungen im Umfang von 33 LP Volks- und Betriebswirtschaftslehre: Anrechenbare Leistungen von 33 LP Wichtig: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 43 LP (das entspricht in Summe den Mindestleistungen in Bildungswissenschaften und dem zweiten Unterrichtsfach), kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden. Praktikum ein sechswöchiges Praktikum oder eine Berufstätigkeit in Vollzeit mit Bezug zum ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudium
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester