“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Ingenieurpädagogik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Ingenieurpädagogik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, insbesondere auch rein ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, die mit der gewählten beruflichen Fachrichtung des Masterstudiengangs Ingenieurpädagogik korrespondieren, an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und einer Mindestanzahl von 180 Leistungspunkten (ECTS) Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Bildungswissenschaften , insbesondere Berufspädagogik, Didaktik, Arbeitsanalyse, Planung beruflicher Bildung, schul- und/oder berufspädagogische Praxis im Umfang von mindestens 23 Leistungspunkten Bautechnik, Elektrotechnik oder Metalltechnik (oder korrespondierende Ingenieurwissenschaft) im Umfang von 98 Leistungspunkten Metalltechnik: Werkstoffkunde im Umfang von 9 LP, Technische Mechanik im Umfang von 11 LP, Maschinenkonstruktionslehre im Umfang von 7 LP, Technische Thermodynamik und Wärmeübertragung im Umfang von 6 LP, Strömungslehre im Umfang von 7 LP, Fertigungstechnik im Umfang von 3 LP Bautechnik: Mindestleistungen aus einem der drei Bereiche Ausbautechnik, Hochbautechnik oder Tiefbautechnik im Umfang von 6 LP Zweites Unterrichtsfach oder Vertiefungsrichtung Metalltechnik im Umfang von 10 Leistungspunkten Sport: Nachweis über erfolgreich absolvierte Sporteingangsprüfung, Grundlagen Trainingswissenschaft im Umfang von 3 LP, Einführung in die Sportwissenschaft im Umfang von 3 LP, Wissenschaftliches Arbeiten im Umfang von 2 LP Wichtig: Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 33 Leistungspunkten, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen vor der Anmeldung der Masterthesis nachgeholt werden. Praktikum ein sechswöchiges Praktikum oder eine Berufstätigkeit in Vollzeit in einem der beruflichen Fachrichtung verwandten Bereich einschließlich von im Bachelorstudium erbrachten Praktikumsleistungen
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester