“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Kunstgeschichte ist auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung ein erfolgreich abgeschlossener Bachelorabschluss in Kunstgeschichte oder gleichwertiger geistes- oder geschichtswissenschaftlicher Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit , alternativ mit einer notwendigen Mindestpunktzahl von 180 ECTS-Punkten im Fach Kunstgeschichte oder einem verwandten Fachgebiet absolviert worden sein. Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen, die nicht im Fachgebiet Kunstgeschichte abgelegt worden sind, entscheidet der Vorsitz der Prüfungskommission.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester