“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Lebensmittelchemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Praktikumsleistungen in den Fächern Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und Botanik 35 ECTS-Punkten (LP) Praktikumsleistungen im Fach Lebensmittelanalytik 25 LP Wichtig: Mit der Bewerbung muss der Erfassungsbogen zur Darlegung der zum Zugang geforderten Mindestleistungen zwingend eingereicht werden. Fehlen die Praktikumsleistungen im Bereich Botanik im Umfang von maximal 5 LP , kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten beiden Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester