“Deutsch oder Englisch”
“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Maschinenbau sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen Für einen Zugang zum Masterstudium Maschinenbau musst du aus deinem Bachelorstudium bestimmte Mindestkenntnisse nachweisen. Konkret: Theoretische ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (insbesondere Höhere Mathematik, Technische Mechanik und Thermodynamik): 37 LP Anwendungsbezogene ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (insbesondere Maschinenkonstruktionslehre, Werkstoffkunde und Strömungslehre): 26 LP Elektrotechnische und Informationstechnische Grundlagen (insbesondere Mess- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Mechatronik und Informatik): 12 LP Berufspraktikum ein mindestens zwölfwöchiges Berufspraktikum , das vom Praktikantenamt der KIT-Fakultät für Maschinenbau anerkannt wird. Hierfür ist ein Tätigkeitsnachweis einzureichen, in welchem sowohl die Dauer des Praktikums als auch die Inhalte ersichtlich sind. Fehlt das Berufspraktikum, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass es während der ersten drei Semester, spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit, nachgeholt wird. Wer die oben genannten fachlichen Leistungen nicht nachweisen kann, kann sich durch einen Aufnahmetest für den Studiengang qualifizieren. Er findet im März für das Sommersemester, im September für das Wintersemester statt. Die Anmeldung ist online möglich. Personen, die ihren Hochschulabschluss in einem Land absolviert haben, das nicht dem europäischen Hochschulraum (EHEA) angehört und nicht Unterzeichner der Lissabon-Konvention ist, müssen zusätzlich einen Test erfolgreich absolviert haben, entweder Graduate Aptitude Test in Engineering (GATE, Bereich Mechanical Engineering) oder Graduate Examination Test (GRE). Im GRE müssen folgende Punktzahlen erreicht worden sein: Verbal Reasoning: mindestens 151 Punkte Quantitative Reasoning: mindestens 164 Punkte Analytical Writing: mindestens 4 Punkte
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester