“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
This page describes a subject taken within a combined degree (for example a major or minor), not a stand-alone degree programme.
Voraussetzungen für den Zugang zum Teilstudiengang Mathematik im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss Ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Teilstudiengang Mathematik im Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt). Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten (LP) absolviert worden sein. Zulassung mit fachbezogenem Bachelor In Ausnahmefällen kann auch mit einem fachbezogenen Bachelorabschluss (kein Lehramtsstudium) eine Zulassung zum Master erfolgen, wenn: Lehramtsbezogene Elemente im Studium enthalten sind und maximal 50 Leistungspunkte (LP) eines lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs fehlen. Fehlende Leistungen müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden. Nachweis der persönlichen Eignung als künftige Lehrkraft: Teilnahme am Karlsruhe Individual Aptitude Check for Teachers (KAiAC-T) oder an einem gleichwertigen Eignungs-, Beratungs- oder Begleitprogramm. Der Nachweis kann bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Fachwissenschaft Mathematik 60 LP, davon mindestens 8 LP in jedem der folgenden Bereiche: Analysis Lineare Algebra Geometrie Numerik Stochastik Fachdidaktik Mathematik 8 LP Fehlen Mindestkenntnisse und Mindestleistungen von höchstens 20 LP ist eine Zulassung unter der Auflage möglich, die fehlenden Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende des dritten Semesters des Masterstudiengangs nachzuholen.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester