“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Mobilität und Infrastruktur sind auf Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Entweder: In einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang wie Bau-, Verkehrs-, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Architektur oder Informatik Oder: In einem planungsorientierten Studiengang wie Geographie oder Raumplanung Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Höhere Mathematik im Umfang von mind. 12 LP Sowie in einem der folgenden vier Fachgebiete: Mobilität und Infrastruktur von mind. 10 LP Geographie und Raumplanung im Umfang von mind. 10 LP Fahrzeug- und Antriebstechnik im Umfang von mind. 10 LP Modellierung, Simulation, Informatik und Operations Research im Umfang von mind. 10 LP Im Falle fehlender Mindestleistungen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass du diese fehlenden Leistungen bis zum Ende des 1. Semesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolvierst. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester nachzuweisen. Auflagen werden von der Zugangskommission festgesetzt und werden Dir im Rahmen der Zulassung mitgeteilt.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester