“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Technomathematik sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Technomathematik (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen In deinem Bachelorstudium oder im Rahmen anderer Studiengänge musst du folgende Leistungen nachweisen: Grundlagen der Mathematik im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten Grundlagen in einem der Fächer Maschinenbau, Elektrotechnik / Informationstechnik, Experimentalphysik oder Bauingenieurwesen im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten. Auch andere ingenieurwissenschaftliche Fächer (außer Informatik) können bei Gleichwertigkeit berücksichtigt werden (Vgl. wählbare technische Nebenfächer lt. Studien- und Prüfungsordnung)
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester