“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Water Science and Engineering sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang wie Bau- oder Umweltingenieurwesen, Chemie- oder Bioingenieurwesen, in einem naturwissenschaftlichen Studiengang wie Geoökologie, Umweltwissenschaften oder Geowissenschaften (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen Höhere Mathematik im Umfang von mind. 12 LP natur- und ingenieurswissenschaftliche Grundlagenfächern wie Physik, Chemie, Biologie, Mechanik und/oder Thermodynamik im Umfang von mind. 12 LP Ingenieur- und/oder Naturwissenschaften wie Wasserwirtschaft, Wasserbau, Hydrologie, Siedlungswasserwirtschaft, Hydromechanik, Verfahrenstechnik der Wasserbehandlung, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Geophysik, physische Geographie, Bodenkunde, Umweltsystemwissenschaften, Klimatologie und/oder Hydrometeorologie im Umfang von mindestens 12 LP Fehlen bis zu 3 Leistungspunkte der vorgenannten Leistungen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass du diese fehlenden Leistungen bis zum Ende des 1. Semesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolvierst. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester nachzuweisen. Auflagen werden von der Zugangskommission festgesetzt und werden dir im Rahmen der Zulassung mitgeteilt.
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 15. Juni für das Wintersemester, 30. November für das Sommersemester