“1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester”
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Wissenschaft - Medien - Kommunikation sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung : Bachelorabschluss ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Wissenschaft – Medien – Kommunikation oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in drei der folgenden fünf Bereichen Wissenschaftskommunikation im Umfang von mindestens 8 LP Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 8 LP Medienwissenschaft, Journalismus und Public Relations im Umfang von mindestens 8 LP Philosophie, Technik- und Sozialgeschichte, Sprachwissenschaft im Umfang von mindestens 8 LP Natur- und Technikwissenschaften im Umfang von mindestens 8 LP Sind nur in zwei der oben aufgeführten Bereiche Mindestkenntnisse und Mindestleistungen erfüllt, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass in der Zulassung benannte, fehlende Leistungen innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden. Motivationsschreiben ein Motivationsschreiben im Umfang von 500 Wörtern auf Deutsch, in dem die Motivation für ein Masterstudium Wissenschaft – Medien – Kommunikation, die Gründe für die Wahl des Masterstudiums am KIT, die angestrebten Schwerpunktsetzungen während des Masterstudiums und die anschließenden beruflichen Zukunftspläne dargelegt werden und der Bezug des absolvierten Erststudiums zum Masterstudium Wissenschaft - Medien - Kommunikation ersichtlich wird
Deutsche oder EU-Staatsangehörige 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern 1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester