“nur im Wintersemester”
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Antike Philosophie wird neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder einem gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Geschäftsstelle des Masterstudiengangs Antike Philosophie einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk