“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang European and International Economic Law ist ein im Inland oder Ausland erworbener berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus einem mindestens siebensemestrigen Studiengang der Fachrichtung Rechtswissenschaft; außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber den Erwerb von mindestens 240 ECTS-Punkten nachweisen. Der Antrag zur Qualifikationsfeststellung für den Masterstudiengang European and International Economic Law ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Februar auf elektronischem Weg bei der Juristischen Fakultät zu stellen (Ausschlussfrist). Nach der formalen Qualifikationsprüfung folgt ein Auswahlverfahren. Weitere Informationen sowie Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk