“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Finnougristik oder eines verwandten Faches sowie der Nachweis über Kenntnisse mindestens einer finnougrischen Sprache (insbesondere Ungarisch, Finnisch oder Estnisch), der der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk