“im Winter- und Sommersemester”
Fachliche Zugangsvoraussetzung zu diesem Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der Fachrichtung Informatik oder eines verwandten Faches sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren . Die Anmeldung zum Eignungsverfahren ist jeweils bis 15. Januar für das darauf folgende Sommersemester und 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester möglich. Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk