“nur im Wintersemester”
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation wird neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Kultur- und Sozialwissenschaften oder eines verwandten Faches die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 8. Juni beim Institut für Interkulturelle Kommunikation einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk