“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Musikpädagogik oder eines verwandten Faches sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren . Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Institut für Musikpädagogik einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk