“nur im Wintersemester”
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikwissenschaft wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland nach einem mindestens sechssemestriges Studium der Musikwissenschaft oder eines verwandten Faches mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser abgeschlossen haben und weiterhin erfolgreich an einem Eignungsverfahren teilgenommen haben. Weitere Informationen und Bewerbungsfristen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk