“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung oder Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung. Außerdem muss der Erwerb von mindestens sechs ECTS-Punkten entsprechend dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen der Schwerhörigenpädagogik“ im Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder dem Wahlpflichtmodul „Spezielle Fragen einer Schwerhörigenpädagogik und -didaktik“ im Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der Ludwig-Maximilians-Universität München nachgewiesen werden. Bei Absolventinnen und Absolventen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung bzw. der Fachrichtung Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung vorweisen können, wird darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik einzureichen (Ausschlussfrist).
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk