“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis einesberufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Psychologie. Es muss sich dabei gemäß § 9 Abs. 4 Sätze 5 und 6 PsychThG um einen Bachelorabschluss handeln, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungengemäß dem PsychThG sowie der PsychThApprO festgestellt wurde, oder um einen gleichwertigen Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen desPsychThG sowie der PsychThApprO entsprechen. Weiterhin ist die fristgerechte Bewerbung und erfolgreiche Zulassung im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens durch die Fakultät notwendig. Weitere Informationen sowie Bewerbungsfristen hier.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket.