“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang mit der Note 2,5 oder besser (vorzugsweise der Fachrichtung Indologie, Japanologie, Religionswissenschaft, Sinologie, Tibetologie oder eines verwandten Faches) sowie der Nachweis über eine der folgenden Kompetenzen: Quellensprachkompetenz in Japanisch (Richtwert Minimum 48 ECTS bzw. Stufe B 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) oder Quellensprachkompetenz in Chinesisch mit Kenntnissen des klassischen Chinesisch (Richtwert Minimum 48 ECTS bzw. Stufe B 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) oder Quellensprachkompetenz in Sanskrit (Richtwert Minimum 30 ECTS) oder Quellensprachkompetenz in klassischem Tibetisch (Richtwert Minimum 30 ECTS) oder Quellensprachkompetenz in Hindi/Urdu (Richtwert Minimum 30 ECTS) oder religionswissenschaftliche Methodenkompetenz (Richtwert Minimum 30 ECTS) Eine Bescheinigung über den Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist bis zum 15. Juli am Department für Asienstudien der Ludwig-Maximilians-Universität einzuholen: Bitte kontaktieren Sie hierzu die Studiengangskoordination (s.u.). Die Bescheinigung ist bei der Immatrikulation vorzulegen.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk