“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Qualifikation zum Masterstudiengang Sprachtherapie ist ein überdurchschnittlicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Sprachtherapie an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder ein im In- oder Ausland erworbener gleichwertiger überdurchschnittlicher Abschluss im Studiengang Sprachtherapie an einer wissenschaftlichen Hochschule. Ein überdurchschnittlicher Abschluss liegt vor, wenn die Gesamtnote mindestens „gut“ beträgt.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk