“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der Fachrichtung Allgemeine und Indogermanische Sprachwissenschaft oder eines verwandten Faches. Der Masterstudiengang versteht sich als Fortsetzung sprachwissenschaftlicher Bachelor-Studiengänge, besonders der allgemeinen Sprachwissenschaft sowie der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft und Indogermanistik. Der Masterstudiengang steht auch den Absolventen einzelsprachlicher philologischer und literaturwissenschaftlicher Studiengänge (moderne und ältere Sprachstufen) offen.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk