University of Duisburg-Essen

Christliche Studien (2-Fach-M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Arts (M.A.)
Standard length
4 Semester Der Studiengang wird auch als Teilzeitstudium angeboten; Regelstudienzeit 6 Semester.
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Study mode
Part-time
Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung e…
Faculty
Fakultät für Geisteswissenschaften am Campus Essen

Entry requirements

Erfolgreicher Abschluss des Studienfachs „Christliche Studien“ im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich evangelische Theologie oder katholische Theologie. Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,50 oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss (siehe Prüfungsordnung § 1, Abs. 2,3). Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner zur Master-Einschreibung Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)