University of Duisburg-Essen

Cyber Physical Systems (M.Sc.)

Master of Science (M.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Science (M.Sc.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter, Summer semester

“Winter- und Sommersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der o.g. Zugangsvoraussetzungen zulassungsfrei. Die Einschrei…
Faculty
Fakultät für Informatik

Entry requirements

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Cyber Physical Systems“ finden Sie in der Prüfungsordnung §2. Insbesondere sind Absolventinnen und Absolventen interdisziplinärer oder auf besondere Anwendungen ausgerichteter Studiengänge mit signifikanten Anteilen der Informatik oder den Ingenieurwissenschaften aufgerufen, sich zu bewerben. Beispiele für solche Studiengänge sind Medizintechnik, Fahrzeugtechnik, Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaften (mit Schwerpunkt Informatik), Data Science, Wirtschaftsinformatik und viele andere.

Language requirements

Es handelt sich um einen deutschsprachigen Studiengang. Englische Sprachkenntnisse sind insofern notwendig, als dass Veranstaltungen auch in englischer Sprache stattfinden können und Studierende in der Lage sein müssen, diesen zu folgen. Prüfungen und Abschlussarbeiten können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache stattfinden bzw. verfasst werden. Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)