“Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Zwei-Fach-Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs (Fach-BA oder Lehramt) der Germanistik in Deutschland eines Bachelorstudiengangs (Fach-BA oder Lehramt) einer anderen Philologie in Deutschland eines germanistischen Bachelorstudiengangs oder eines Studiengangs mit germanistischen Anteilen im Ausland In jedem Fall sollten Sie im Rahmen des Bachelorstudiums mindestens 30 CP in linguistischen oder linguistischen und sprachdidaktischen Veranstaltungen erworben haben. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss . Der Zulassung zum Studium geht eine fakultätsinterne Bewerbung voraus (siehe "Besondere Einschreibungsvoraussetzungen").
Studierende aus dem Ausland sollten über Deutschkenntnisse auf Niveau C1.2 sowie Kenntnisse in Englisch auf Niveau B1 verfügen. Die Deutschkenntnisse weisen Sie bitte über DSH-3 oder TestDaF-5 (min. 2*5, 2*4) oder vergleichbare Leistungen gemäß der DSH-Ordnung der Universität Duisburg-Essen nach. Informationen dazu finden Sie hier . Den Nachweis über Ihre Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse legen Sie bevorzugt mit Ihrer Bewerbung vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Studienaufnahme. Siehe auch Prüfungsordnung §2, Abs.2 und 3
Für Studienbewerber:innen aus Deutschland und der EU: 30. September für das jeweilige Wintersemester Für internationale Studienbewerber:innen (aus dem nicht-europäischen Ausland): 31. Juli für das jeweilige Wintersemester