“Sommer- und Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Energy Science ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Energy Science an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Energiewissenschaften. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens vierjähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 240 Credits im Bereich der Energiewissenschaften einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder ein einschlägiger Studiengang mit einem Gesamtworkload von mindestens 240 Credits im Bereich der Energiewissenschaften einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann, und sofern der Prüfungsausschuss feststellt, dass die im Bachelor-Programm „Energy Science“ der Universität Duisburg-Essen vermittelten Grundlagen in hinreichendem Umfang enthalten waren. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch Bewerber*innen mit anderen berufsqualifizierenden Studienabschlüssen mit einem geringerem Umfang von ECTS Punkten zulassen, wenn die fehlenden Kompetenzen durch zusätzliche Leistungen auf dem Gebiet des Studi-engangs im Rahmen von weiteren Studienleistungen, mindestens einjähriger Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern, wissenschaftlichen Tätigkeiten oder Veröffentlichungen nachgewiesen werden.
Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Modul- und Modulteilprüfungen können in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können. Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK) oder mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen englischen Sprachtest. Über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)