“Wintersemester und Sommersemester”
Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Erziehungswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen Studiengangs. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 betragen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig angesehen werden in der Regel erziehungswissenschaftliche 1- oder 2-Fach Studiengänge sowie sozial- und geisteswissenschaftliche Studiengänge mit erziehungswissenschaftlichen Bezügen, die mit einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss führen. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt im Zuge des Bewerbungsverfahrens im Online-Portal (siehe Abschnitt „Zulassung“), sie kann aber auch vorab beantragt werden. Dafür richten Sie bitte einen formlosen Antrag mit einer digitalen Version des Modulhandbuchs und einer detaillierten Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module (Transcript of Records) per E-Mail an den: Prüfungsausschuss Master EB/WB Prof. Dr. Silke Schreiber-Barsch E-Mail: [email protected]
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.