“Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen Studiengangs (im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints), der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich der Politikwissenschaft führt und an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes absolviert wird. Sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetz besteht, ist auch ein einschlägiger Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes möglich. Zusätzlich wird der Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft , sowie davon zusammen 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt. Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass mindestens 150 Creditpoints erworben worden sind.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
15. Juli Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen .