“Wintersemester”
Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Kulturwirt“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren interdisziplinären Studiengangs mit sprach- und kulturwissenschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Inhalten. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits mit einer Kombination der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre sowie einer der am „Kulturwirt“ beteiligten Sprach- und Kulturwissenschaften. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist der Studiengangsmanager Herr Dr. Torsten Caeners zuständig. Es wird für Absolvent*innen einschlägiger Studiengänge festgelegt, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen kann über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote entschieden werden. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend.
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)