University of Duisburg-Essen

Kunst- und Designwissenschaft (M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Arts (M.A.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Nach erfolgreich absolvierter Eignungsprüfung ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschrei…
Faculty
Fakultät für Geisteswissenschaften am Campus Essen

Entry requirements

Der erfolgreiche Abschluss des 2-Fach-Bachelor-Studiengangs Kunstwissenschaft oder eines Bachelor-Studiengangs mit Lehramtsoption (Unterrichtsfach Kunst) an der Universität Duisburg-Essen, eines Bachelor-Studiengangs Industrial Design, Kommunikationsdesign oder Fotografie an der Folkwang Universität der Künste oder eines mindestens dreijährigen einschlägigen Hochschulstudiums in den Bereichen Design, Kunstwissenschaft, Kunstgeschichte oder Kunstpädagogik oder verwandten Fächern (Kunst-, Sozial- und Geisteswissenschaften) sowie Abschlüsse in vergleichbaren Studiengängen nationaler und internationaler Hochschulen, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit festgestellt hat. Neben dem qualifizierten Abschluss ist eine besondere studiengangbezogene Eignung nachzuweisen.

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)