University of Duisburg-Essen

Kunstwissenschaft und Transkulturalität (2-Fach-M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Arts (M.A.)
Standard length
4 Semester Der Studiengang wird auch als Teilzeitstudium angeboten; Regelstudienzeit 6 Semester.
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Study mode
Part-time
Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung e…
Faculty
Fakultät für Geisteswissenschaften am Campus Essen

Entry requirements

Erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Kunstgeschichte oder Kunstwissenschaft an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einem Gesamtumfang von 180 Credits oder eines gleichwertigen Studienganges, wobei mindestens 59 Credits im Fach Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft nachzuweisen sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss; über Ausnahmen von den o.a. Regeln entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss. Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner zur Master-Einschreibung Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)